Sachverhalt: Mit einer Novellierung des KWKG reduzierte der Gesetzgeber die Zuschläge für bestehende KWK-Anlagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 3 KWKG.
Leitsätze:
Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2021 ihren Hinweis 2021/2 zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung veröffentlicht.
Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung wieder und erläutert darüber hinaus
Die Autorin berichtet in ihrem Aufsatz über die aktuelle Lage und die Hürden für die künftige Entwicklung der Biogasbranche angesichts der EEG-Novelle. Es bestehe noch ein erhebliches Potenzial für den Ausbau der Biogasanlagen, das durch wohlwollenden Regulierungen erschlossen werden könnte.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.
Der Aufsatz befasst sich mit den Rahmenbedingungen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) innerhalb Deutschlands. Nach einem Umriss des energiewirtschaftlichen Umfelds der KWK, behandelt der Autor Flexibilität bei Residuallast und Wärmeversorgung. KWK, die gasförmige oder flüssige Brennstoffe nutze, sei die flexibelste Technologie der Stromerzeugung.
Die Autorin erläutert die Konzepte mehrerer Projekte in der Rhein-Mein-Region, bei denen jeweils etwa 700–1000 Menschen mit Nahwärme versorgt werden sollen. Neben einem für den Transport der Wärme notwendigen Nahwärmenetz sind auch ein Eisspeicher, Gas-Blockheizkraftwerke, Fotovoltaik, Solarthermie, ein Gasbrenntwertkessel und Brennstoffzellenheizungen Teil der Konzepte.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. Januar 2021 die Empfehlung zum Thema „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG“ beschlossen.
In der Empfehlung wird insbesondere geklärt,
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob
Der Autor gibt in seinem Artikel einen Überblick über die Systematik der Fördersätze nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2016. Dabei beleuchtet er insbesondere die deutlich gestiegenen Zuschlagssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz sowie die stark eingeschränkte Förderung des Eigenverbrauchs.
Sachverhalt: Die Parteien streiten um die Frage, ob die Klägerin (Betreiberin eines Sägewerks und eines BHKW) für den Einsatz von in ihrem Sägewerk anfallender Rinde zur Stromgewinnung den NawaRo-Bonus verlangen kann, sowie darum, ob die in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) eingespeiste Energie nicht nur in Bezug auf die sog.
Der Autor stellt in seinem Beitrag Holz-Kraft-Anlagen (bestehend aus Holzvergaser und nachgeschaltetem BHKW) sowie deren technische Eigenschaften und Betriebskonzepte vor.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wendet sich mit seinem Merkblatt zum Antragsverfahren zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen (s. Anhang) an Personen, die Interesse an einer Förderung haben und erläutert das Antrags- und Bewilligungsverfahren.
Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 23. März 2015, III B 6 V 4250/05/10003 (s. Anhang) enthält Hinweise
Die Autoren untersuchen die neue Regelung des § 7 Absatz 3 KWKG, mit dem der Zubau von Blockheizkraftwerken bis 2 kW elektrische Leistung unterstützt werden soll. Dabei bewerten sie die Regelung und setzen sie in den Kontext vergleichbarer energierechtlicher Vorschriften sowie prüfen, ob das Instrument auf weitere Regelungsbereiche zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz übertragbar ist.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine KWK-Anlage und speist aufgrund eines 1996 geschlossenen Stromliefervertrages den in der Anlage erzeugten Strom in das Netz der Beklagten (Netzbetreiber) ein.