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Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren (BauLPDigG) - Rechtsetzungsverfahren

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften verfolgt das Ziel, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Insbesondere im Bauplanungsrecht soll die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorrangig umgesetzt werden. Sie können das Gesetz hier einsehen.

Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgende Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 30.12.2022: Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 688/22)
  • 30.01.2023: Empfehlungen der Ausschlüsse (BR-Drs. 688/1/22)
  • 15.02.2023: Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/5663)
  • 14.06.2023: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (BT-Drs. 20/7248)
  • 16.06.2023: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 269/23)
  • 06.07.2023: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 176)
erster Entwurf vom
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