Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften verfolgt das Ziel, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Insbesondere im Bauplanungsrecht soll die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorrangig umgesetzt werden. Sie können das Gesetz hier einsehen.
Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgende Gesetzen:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
- Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2023)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Gang des Gesetzgebungsvorhaben:
- 30.12.2022: Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 688/22)
- 30.01.2023: Empfehlungen der Ausschlüsse (BR-Drs. 688/1/22)
- 15.02.2023: Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/5663)
- 14.06.2023: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (BT-Drs. 20/7248)
- 16.06.2023: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 269/23)
- 06.07.2023: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 176)