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Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) - Rechtsetzungsverfahren

Der Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende des BMWK verfolgt das zentrale Ziel, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Hierfür sollen die aufwendigen Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe entbürokratisiert und die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt werden. Neben der Bündelung von Kompetenzen wird zudem eine zukunftsfeste und gerechte Verteilung der Kosten angestrebt. Im Interesse einer beschleunigten Energiewende soll bei gleichbleibend hohem Interesse von Datenschutz sowie Daten- und Cybersicherheit der Rechtsrahmen an die neuen Herausforderungen und die technischen Weiterentwicklungen angepasst werden.

Die Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf sind auf der Internetseite des BMWK abrufbar.

Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgende Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 07. Dezember 2022: Referentenentwurf des BMWK
  • 20. Januar 2023: Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • 07. Februar 2023: Gesetzentwurf des Deutschen Bundestages
  • 10. Februar 2023: 1. Lesung
  • 20. Februar 2023: Empfehlungen der Ausschüsse
  • 03. März 2023: Stellungnahme des Bundesrates
  • 15. März 2023: Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • 19. April 2023: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie
  • 21. April 2023: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
  • 12. Mai 2023: Beschluss des Bundesrates
  • 26. Mai 2023: Verkündung im Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 133

Hier gelangen Sie zum Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.

erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Bundeswirtschaftsministerium
Kategorie
Ebene
Gesetzesbezug