In dem vorliegenden Artikel werden Schwierigkeiten des Smart Meter Rollouts von Stadtwerken und Messstellenbetreiberinnen beleuchtet. Eine große Herausforderung sei es, eine verlässliche und sichere Schnittstelle für die Messstellenbetreiberinnen bereitzustellen. Weiterhin fehle es zum Teil an elektronischen Zählern, da die Lieferketten durch die weltpolitische Lage stark beeinflusst seien.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. September 2021 den Beschluss BK6-21-086 zur Entscheidung, ob eine Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes nach § 20 Abs. 1d EnWG in einer Kundenanlage Zählpunkte bereitstellen muss, positiv beschieden. § 20 Abs.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Der Aufsatz behandelt die Veröffentlichung des Digitalisierungsbarometer der Energiewende 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ein wichtiger Schritt sei die Vergabe der 450-MHz-Frequenzen gewesen, die eine wichtige Voraussetzung für die Kommunikation in Smart Grids darstellen und eine schwarzfallfeste Funklösung bieten würden. Der Rechtsrahmen für Smart-Meter-Gateways benötige jedoch weiteren Handlungsbedarf für eine rechtssichere Anwendung.
Am 17. Mai 2021 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Dokument „Technische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards - Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende“ veröffentlicht.
Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung.
Änderungen:
- Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern auf sechs Jahre,
- Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte,
- Ausnahme zum Rechnen mit Messwerten im Energiebereich.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Der Aufsatz behandelt das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen und geht dabei auf den Hintergrund, den Verfahrensverlauf und die Begründung des OVGs näher ein.
Der Aufsatz behandelt den aktuellen Stand von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) für Erzeugungsanlagen von erneuerbaren Energien. Dabei geht er auf die Systematik der regelnden Gesetze, den Status Quo und die Marktanalyse seitens des BSI ein. Auch behandelt er die Neuregelungen des am 01.01.2021 in Kraft getretenen EEG 2021 und gibt eine abschließende Bewertung.
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der dritte Teil wirft ein Licht auf ausgewählte Praxisprobleme. Unter der Überschrift "Genauigkeitsklassen von Messwandlern" behandeln die Autoren die Frage, welche Genauigkeitsklasse in einem konkreten Anwendungsszenario verbaut werden müsse, insbesondere angesichts der Vermutung des § 7 Abs.1 MessEG und der Anforderungen des § 6 Abs. 2 MessEG.
Am 12. November 2020 zertifizierte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das vierte Smart-Meter-Gateway. Mit der Marktanalyse vom 3. Februar 2020 gab das BSI die Freigabe für den Beginn des verpflichtenden Rollout intelligenter Messsysteme im Bereich Smart-Metering.
Zudem hat das BSI seine Marktanalyse zum 30. Oktober 2020 als Stichtag erneut aktualisiert und gibt unter anderem folgende Neuerungen heraus:
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der zweite Teil handelt von den für die Praxis bedeutsamen Ausnahmetatbestände und Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen des MessEG und der MessEV. Die Autoren erläutern die gerätebezogenen Ausnahmen des § 2 i.V.m. Anlage 1 MessEV, v.a. die Bestimmungen zu Längen und Flächen (Nr. 1), zum Volumen (Nr.
Der Autor beschäftigt sich mit den Konsequenzen des Ende 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetzes, das die sog. Drittmengenabgrenzung einführt. Die Norm bestimmt neue Regelungen, die Eigenstromverbrauch der EEG-Umlagebefreiten oder -privilegierten Unternehmen angehen. Sie schreibt vor, dass ein nicht privilegierter Stromverbrauch erfasst und abgegrenzt werden muss.
Der Autor berichtet über die vier Smart Meter Gateways, die mittlerweile ihre Zertifizierung durch das BSI erhalten haben. Der Autor erläutert, welche Verbrauchsgruppen als erstes mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden sollen - grundzuständige Messstellenbetreiber müssten dabei diskriminierungsfrei anbieten.
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Dieser erste Teil beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen (insb. dem Anwendungsbereich des MessEG), der praktischen Relevanz der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für Industrie und Gewerbe (ins. den Pflichten des Messgeräteverwenders und des Messwerteverwenders) und den Rechtsfolgen von möglichen Verstößen. Bei Letzterem sei zwischen öffentlich-rechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen zu differenzieren.
Als Gegenstand des Artikels wird ein Smart-Grid-Interface-Modul (SGIM) dargestellt. Diese Lösung, die eine genaue Messung der Netzparameter in den Ortsnetz-Verteilern gewährleistet, wurde in den Stadtwerken Schwäbisch Gmünd eingesetzt. Das Gerät benötigt wenig Platz und kann in die üblichen Verteilerkästen eingebaut werden, braucht dazu keine Versorgungsunterbrechung, was seine Inbetriebnahme erheblich erleichtert, erhält eine Cloudlösung im Angebot und erfüllt somit die wichtigsten Anforderungen, denen die dezentralen Netze gegenwärtig immer mehr ausgesetzt sind.
In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher” hatte die Clearingstelle zu klären, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei einem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Die Autoren berichten über die Empfehlung 2018/33, in der die Clearingstelle zu klären hatte, welche Rechtsfolgen nach EEG, KWKG und
Der Autor behandelt in dem Aufsatz die verpflichtenden Sicherheitsanforderungen der Lieferketten an die Hersteller von Smart Meter Gateways. Der Detailierungsgrad der Anforderungen zwingt die Hersteller weitreichende Lösungen zu entwickeln um Manipulationsversuche am Gerät zu verhindern. PIN-gesicherte Transportboxen stellen bisher für Hersteller eine Lösung für einen erfolgreichen Start dar.
Der Autor schreibt über die ZVEI Metering Days in Fulda und einem möglichen bevorstehenden Voll-Rollout. Den verpflichtenden Einsatz intelligenter Messsysteme halte man bei der Eon Metering GmbH für den richtigen Schritt, weshalb man auch eigene Zähler entwickelte. Durch insbesondere Energieeffizienz-Dienstleistungen, Submetering, vorausschauende Wartung, die Identifikation von Verbrauchsdaten einzelner Geräte und Anlagen sowie E-Health-Dienstleistungen sehe man wirklichen Mehrwert.
Die Norm DIN EN 50470-1 (VDE 0418-0-1) regelt die allgemeinen Anforderungen für den Einsatz von Wechselstrom-Elektrizitätszählern im häuslichen und gewerblichen Gebrauch sowie in der Leichtindustrie in 50 Hz-Netzen. Sie gilt für elektromechanische oder elektronische Wirkverbrauchszähler für die Innenraum- und Freiluftanwendung sowie für Betriebsanzeigen und den Prüfausgang.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die technischen Anforderungen und Regelwerke für Speicher ein, um das Ziel der maximalen Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom zu erreichen. Hierzu erläuern sie die Netzanschlussregeln und die Anforderungen für den Anschluss und Betrieb von Speichern sowie ggf. anzuwendene Energieflussrichtungssensoren. Zudem verweisen sie auf die jeweilig einschlägigen, vom
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. Januar 2021 die Empfehlung zum Thema „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG“ beschlossen.
In der Empfehlung wird insbesondere geklärt,
Der Autor befasst sich in diesem Artikel mit der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere welche Problematiken beim Smart Meter Roll-Out bestehen und an welchen Punkten nachgebessert werden müsste. Bis 2024 seien alle neuen und bestehenden Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Damit seien eine Million Betreiber von Solarstromanlagen betroffen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob