Netzanschlussbegehren bei Nulleinspeisungsanlagen
Ein Netzanschlussbegehren ist für alle EEG-Anlagen, die mittelbar oder unmittelbar an das Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen werden, zu stellen. Dies gilt unabhängig von der installierten Leistung der Anlage oder von der Frage, ob die Anlage als sog. Nulleinspeisungsanlage realisiert werden soll.
Der Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende des BMWK verfolgt das zentrale Ziel, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Hierfür sollen die aufwendigen Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe entbürokratisiert und die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt werden. Neben der Bündelung von Kompetenzen wird zudem eine zukunftsfeste und gerechte Verteilung der Kosten angestrebt.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. Oktober 2022 das Positionspapier BK6-22-362 zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei der Inbetriebnahme von EEG-Anlagen veröffentlicht.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 22. Februar 2023 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Kostentragung für Zählertausch gem.
Der Artikel befasst sich mit Systemen die den Datenaustausch vom Gateway-Administration-System zum Enterprise-Resource-Planning-System (ERP-System) erleichtern sollen. Vorgestellt werden die teilautomatisierte Webfrontend Lösung und die vollautomatisierte Systemintegration. Weiterhin wird der Prozess zur Anbindung einer solcher Lösung in ein Projekt aufgegliedert.
In dem vorliegenden Artikel werden Schwierigkeiten des Smart Meter Rollouts von Stadtwerken und Messstellenbetreiberinnen beleuchtet. Eine große Herausforderung sei es, eine verlässliche und sichere Schnittstelle für die Messstellenbetreiberinnen bereitzustellen. Weiterhin fehle es zum Teil an elektronischen Zählern, da die Lieferketten durch die weltpolitische Lage stark beeinflusst seien.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung.
Änderungen:
- Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern auf sechs Jahre,
- Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte,
- Ausnahme zum Rechnen mit Messwerten im Energiebereich.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen im Bereich der EEG-Umlage-Privilegierung im EEG 2021. Der Autor beleuchtet sowohl die Ausweitung des Eigenversorgungsprivilegs für kleinere Anlagen auf 30 kW, als auch die neuen Begrenzungstatbestände der EEG-Umlage für Unternehmen der Wasserstoffherstellung, Verkehrsunternehmen für elektrisch betriebene Linienbusse und Landstromanlagen zur Versorgung von Seeschiffen.
Am 20.01.2021 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz Transmission, Amprion, TransnetBW und Tennet TSO) gemeinsame Grundsätze zum Messen und Schätzen im EEG 2021 veröffentlicht. Sie stellen ihr Grundverständnis
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der zweite Teil handelt von den für die Praxis bedeutsamen Ausnahmetatbestände und Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen des MessEG und der MessEV. Die Autoren erläutern die gerätebezogenen Ausnahmen des § 2 i.V.m. Anlage 1 MessEV, v.a. die Bestimmungen zu Längen und Flächen (Nr. 1), zum Volumen (Nr.
Der Autor gibt in seinem Tagungsbericht einen Überblick über das 36. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 06. August 2020 in Berlin-Mitte stattgefunden hat.
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Dieser erste Teil beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen (insb. dem Anwendungsbereich des MessEG), der praktischen Relevanz der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für Industrie und Gewerbe (ins. den Pflichten des Messgeräteverwenders und des Messwerteverwenders) und den Rechtsfolgen von möglichen Verstößen. Bei Letzterem sei zwischen öffentlich-rechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen zu differenzieren.
Der Autor beschäftigt sich mit den Konsequenzen des Ende 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetzes, das die sog. Drittmengenabgrenzung einführt. Die Norm bestimmt neue Regelungen, die Eigenstromverbrauch der EEG-Umlagebefreiten oder -privilegierten Unternehmen angehen. Sie schreibt vor, dass ein nicht privilegierter Stromverbrauch erfasst und abgegrenzt werden muss.
Die Norm DIN EN 50470-2 (VDE 0418-0-2) regelt besondere Anforderungen für den Einsatz von Wechselstrom-Elektrizitätszählern im häuslichen und gewerblichen Gebrauch sowie in der Leichtindustrie in 50 Hz-Netzen.
Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bzgl. der technischen Möglichkeit des Einbaus intelligenter Messsysteme. Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung gegen die Allgemeinverfügung.
Ergebnis: Verneint.
Der Autor beschäftigt sich in diesem Artikel mit den möglichen Vorteilen, die eine umfangreiche Digitalisierung des Stromsektors mit sich bringt. Obwohl die intelligenten Messsysteme (iMSys) in erster Linie zugunsten der Verbraucher vorgesehen seien, beginne man zur Zeit, auch die netzdienlichen Effekte dieser Technik zu erkennen. Es werden zwei Use Cases betrachtet, in denen diese Vorteile von iMSys beleuchtet werden: das Power Quality Management und der bedarfsgerechte Netzausbau.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.
Der Autor greift nach erfolgter Markterklärung des BSI für Smart Meter Gateways die Diskussionen rund um den Funktionsumfang der Smart Meter auf. Vor allem Sicherheitsfragen seien Teil der Debatte.
Die Autorin informiert über verschiedene Aspekte des im Dezember 2019 angelaufenen Smart-Meter-Rollout. Den Stromzählern werde für die Energiewende eine tragende Rolle zur Nutzung des dezentral erzeugten Ökostroms angedacht. Stromflauten und -spitzen sollen mithilfe intelligenter Zu- und Abschaltung besser mit dem Bedarf der Verbraucher in Einklang gebracht werden. Weiter solle ein Anreiz zum Sparen von Energie geschaffen werden, da sich Stromverbräuche besser nachvollziehen ließen.
In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher” hatte die Clearingstelle zu klären, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei einem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Der Autor behandelt in dem Aufsatz die verpflichtenden Sicherheitsanforderungen der Lieferketten an die Hersteller von Smart Meter Gateways. Der Detailierungsgrad der Anforderungen zwingt die Hersteller weitreichende Lösungen zu entwickeln um Manipulationsversuche am Gerät zu verhindern. PIN-gesicherte Transportboxen stellen bisher für Hersteller eine Lösung für einen erfolgreichen Start dar.
Die Norm DIN EN 50470-1 (VDE 0418-0-1) regelt die allgemeinen Anforderungen für den Einsatz von Wechselstrom-Elektrizitätszählern im häuslichen und gewerblichen Gebrauch sowie in der Leichtindustrie in 50 Hz-Netzen. Sie gilt für elektromechanische oder elektronische Wirkverbrauchszähler für die Innenraum- und Freiluftanwendung sowie für Betriebsanzeigen und den Prüfausgang.
Der Autor widmet seinen Artikel den notwendigen Änderungen im Bereich elektrischer Netze angesichts der fortlaufenden Energiewende. Es werden die technischen Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Netzengpässe betrachtet (vor allem die Flexibilisierung der Nachfrage) sowie die rechtlichen Herausforderungen zur praktischen Umsetzung dieser Möglichkeiten.
Mit dem technischen Hinweis "Einbau von Messsystemen in Bestandsanlagen" mit Stand Mai 2019 des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) werden die Mindestanforderungen für den Einsatz der intelligenten Messsysteme (iMSys) auf den Zählerplätzen bestehender elektrischen Anlagen dargelegt.