Die Bundesnetzagentur hat in Bezug auf Erzeugungsanlagen, die zum 1. Januar 2021 aus der EEG-Förderung fallen und mit noch förderfähigen EEG-Anlagen hinter einer gemeinsamen Messung angeschlossen sind, die Frage gestellt, wie mit dieser Konstellation im Rahmen der MPES (Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom) gesetzeskonform umgegangen werden kann.
Der BDEW hat in Abstimmung mit der BNetzA dazu einen Lösungsweg erarbeitet. Förderfähige und nicht mehr förderfähige Strommengen sollen als getrennte Tranchen - anhand des Referenz- bzw. Standortertrag bei Windenergieanlagen, im Übrigen nach der installierten Leistung aufgeteilt - geführt und unterschiedlichen Bilanzkreisen zugeordnet werden.
Die Mitteilung der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
Der BDEW hat in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur eine Aktualisierung vorgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier.