Die Autoren erläutern vor dem Hintergrund der Projektfinanzierungen von erneuerbaren Energieanlagen das Ausschreibungsmodell für erneuerbare Energien, das im EEG 2017 und WindSeeG festgelegt ist. Hierzu gehen sie insbesondere auf die bei Gebotsabgabe zu hinterlegenden Sicherheiten und Pönalen sowie die Übertragbarkeit und Verpfändbarkeit des Zuschlags ein und erörtern weitere für den Cashflow relevante Änderungen im EEG 2017.