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Suche in Schleswig-Holsteinisches OLG

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Rechtsprechung– 8 U 11/21

Sachverhalt: Eine Netzbetreiberin richtet gegen eine Anlagenbetreiberin einen Rückforderungsanspruch der zuvor gezahlten Marktprämie.

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Rechtsprechung– 6 U 16/19

Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit der Frage, ob die Handlungen der Beklagten unlautere Werbeaussagen darstellen und die Beklagte diese zu unterlassen habe. Die Beklagte vermittelt Energielieferverträge mit Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Sie wirbt dabei auf ihrer Internetseite mit Werbeaussagen: „Sauberer Strom aus der Nachbarschaft: Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse - wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird.

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Rechtsprechung– 7 U 140/18
Aktenzeichen: 7 U 140/18
Gesetzesbezug: BGB, TA Lärm, ZPO, GG

Sachverhalt: Zur Frage der Darlegungs- und Beweislast für Licht- und Schallimmissionen durch eine Windkraftanlage im Rahmen einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage gem. § 906 Abs. 1 BGB.

Ergebnis: Urteil des Landgerichts aufgehoben und Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen.

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Rechtsprechung– 11 U 74/18
Aktenzeichen: 11 U 74/18

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage.

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Rechtsprechung– 7 U 71/17
Aktenzeichen: 7 U 71/17
Gesetzesbezug: EEG 2014 §§ 14, 15, ZPO

Sachverhalt: Zur Frage, ob Ersatzansprüche aufgrund der Abschaltung von Windenergieanlagen im Rahmen des Einspeisemanagements, insbesondere auf Zahlung des Bezugsstroms der Anlagen während der Abregelungen, geltend gemacht werden können. 

Ergebnis: Verneint. Die Berufung wird zurückgewiesen.

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Rechtsprechung– 16 U 82/16

Zu der Frage, ob eine Netzbetreiberin gegen einen Betreiber einer im Jahr 2012 in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlage einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für die Kalenderjahre 2013 und 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig vorgenommen hat (hier: bejaht.

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Rechtsprechung– 16 U 73/16

Sachverhalt: Zu der Frage, ob für eine Windenergieanlage, die unter dem EEG 2009 in Betrieb genommenen wurde, bei der Berechnung des Zeitraums der erhöhten Anfangsvergütung temporäre Leistungsreduzierungen aufgrund von Maßnahmen des Einspeisemanagements gemäß Anlage 5 EEG 2009 herauszunehmen sind, wodurch sich dieser Zeitraum wegen Minderertrags verlängern würde.

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Rechtsprechung– 3 U 108/15

Zu der Frage, ob die Netzbetreiberin gegen den Betreiber einer Fotovoltaikanlage (PV-Anlage) einen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Einspeisevergütungen für den Zeitraum von Mai 2012 bis November 2014 hat, wenn der Anlagenbetreiber die Meldung seiner Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) nicht rechtzeitig - erst im November 2014 - vorgenommen hat (hier: bejaht.

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Rechtsprechung– 11 U 116/13

Zu der Frage, ob neue PV-Module, die Anlagen nach einer Totalzerstörung durch einen Brand im Jahr 2010 ersetzen, neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt darstellen (hier: bejaht. Im Grundsatz habe das Landgericht zu Recht § 32 Abs. 5 EEG 2012 in Betracht gezogen. Allerdings habe der Gesetzgeber in Art. 1 Nr.

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Rechtsprechung– 9 U 21/13
Aktenzeichen: 9 U 21/13

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Windenergieanlagenbetreiber Ersatzansprüche gegenüber einer Netzbetreiberin aufgrund ihrer Zuweisung eines von dem Begehren des Anlagenbetreibers abweichenden Netzverknüpfungspunkt und der dadurch für den Anlagenbetreiber entstandenen Mehrkosten geltend machen kann.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 1 U 38/11
Zu der Frage, ob der zeitweise bzw. anteilige Einsatz von fossilen Energieträgern in einer Biogasanlage nach deren Inbetriebnahme (hier unter dem EEG 2004) dazu führt, dass ein Vergütungsanspruch für den Strom, der in anderen Zeiträumen ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, vollständig ausgeschlossen ist (hier: bejaht.
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Rechtsprechung– 16 U 107/11

Zu der Frage, ob für den Strom aus einer PV-Installation ein einheitlicher Vergütungssatz gilt, wenn ein Teil der Module in 2009, ein weiterer Teil aber erst in 2010 und damit nach einem Degressionsschritt in Betrieb genommen wird (hier: unter Bezug auch auf den Hinweis 2011/11 verneint. Für die in 2010 in Betrieb genommenen Module gelte der Degressionssatz aus 2010 und nicht der aus 2009.

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Rechtsprechung– 14 U 96/08
Aktenzeichen: 14 U 96/08
Gesetzesbezug: EEG 2000

Zu §§ 3 Abs. 1 S. 4 , 10 EEG 2000, § 280 Abs. 1 BGB (hier: Der Netzbetreiber sei ohne konkrete Anfrage des Einspeisewilligen von sich aus nicht verpflichtet, letzterem den günstigsten Verknüpfungspunkt mitzuteilen.

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Rechtsprechung– 16 U 19/08
Aktenzeichen: 16 U 19/08
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug
Leitsatz: Bei Kaufverträgen über Windenergieanlagen sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers Gewährleistungsbestimmungen des Inhalts wirksam, dass sich die versprochene Leistung ("Leistungskennlinie") nach standardisierten Normbedingungen gemäß gängiger Testverfahren bemisst.
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Rechtsprechung– 6 W 32/02
Aktenzeichen: 6 W 32/02
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) fordert von der Beklagten (Netzbetreiberin) den Anschluss ihrer Windkraftanlagen an ihr Netz. Die Netzbetreiberin ist der Ansicht, dass die Einspeisung in das Netz technisch nicht möglich und vom Abschluss eines Netzanschlussvertrages abhängig sei. 

Ergebnis: Verneint.

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