Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16. Oktober 2023 wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am 1. Januar 2024 in Kraft.
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