Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf die erweiterte Zuständigkeit der Clearingstelle (seit dem 1. Januar 2018 auch für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ein. Sie stellen außerdem die ergänzende Stellungnahme 2016/42-2 zur Notwendigkeit des Vorhaltens eines Zweirichtungszählers, das Votum 2017/52 zu den Auswirkungen der Ertüchtigung nach dem EEG 2014 auf den Inbetriebnahmezeitpunkt einer Wasserkraftanlage sowie das am 23.2.2018 eingeleitete Hinweisverfahren 2017/46 zum Mieterstrom vor.
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Bericht aus der Clearingstelle EEG|KWKG - 1/2018 | 84 kB |