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Der Anlagenbegriff im Erneuerbare-Energien-Gesetz

Der Autor legt in seinem Beitrag dar, weshalb der sog. weite Anlagenbegriff gegenüber dem eng gefassten Anlagenbegriff im EEG 2012 vorzugswürdig sei. Im Rahmen dieser juristischen Auslegung zieht er u.a. Legaldefinitionen aus dem EEG 2004 und dem EEG 2009 heran. Hierbei geht er auch auf die fiktive Anlagenzusammenfassung, energieträgerspezifische Anlagenbestandteile und die Abgrenzung des Begriffs der Anlage von dem des Generators ein.

Bemerkungen:

Der Verfasser verweist in seinem Beitrag auf den Hinweis der Clearingstelle EEG vom 23.09.2010 - 2009/14.

 

Datum
Autor(en)

Christoph Weißenborn

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien), 3/2013, 155-161