Ja. Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Steckersolargeräten erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG. Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt.
Die Clearingstelle hat sich auch in ihrem Votum 2022/17-VIII - Vergütungsfähigkeit sog. Plug-in-Solaranlagen - Pflichtverstöße nach § 52 EEG 2017/2021 - zu der Vergütungsfähigkeit von Steckersolargeräten geäußert (insbesondere Leitsatz 1).
Zu der Frage, was beim Anschluss von Steckersolargeräten über die Steckdose zu beachten ist, lesen Sie bitte die Häufige Rechtsfrage „Was ist beim Anschluss von Steckersolargeräten (»Plug&Play-Anlagen«, »PV-Kleinstanlagen«, »Balkon-Kraftwerke«) zu beachten?“.