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Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG) - Rechtsetzungsverfahren

Der Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung dient dem Zweck, die unionsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte umzusetzen.

Durch die Herkunftsnachweise soll gegenüber einem Endkunden dokumentiert werden können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge der gelieferten Energie aus erneuerbaren Quellen hergestellt wurde. Das Umweltbundesamt führt bereits ein Register für Strom aus erneuerbaren Energien. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024, soll zusätzlich jeweils ein Herkunftsnachweisregister für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen sowie ein Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger eingerichtet werden. Bei letzterem handelt sich um biogene Gase sowie um grünen Wasserstoff, der unter Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.

Bemerkungen
erster Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Kategorie
Ebene