Die Autorin untersucht die Umsetzung von Herkunftsnachweisen als Nachweis der grünen Herstellung von Strom im Energierecht. Besonders problematisch stelle sich das Doppelvermarktungsverbot dar, da sich der deutsche Gesetzgeber mit § 80 Absatz 1 Satz 1 EEG 2021 entschieden habe, einen mehrfachen Verkauf von EEG-geförderten Strom zu verbieten. Anbieter müssten fremde Herkunftsnachweise zukaufen, um nicht gegen das Doppelvermarktungsverbot aus § 80 Absatz 1 EEG 2021 zu verstoßen.
Bemerkungen
Hier gelangen Sie zu Teil 2 dieses Aufsatzes, der lauterkeitsrechtliche Aspekte behandelt.