Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. Dezember 2018 die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie - EERL) erlassen, welche am 21. Dezember 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am dritten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten.
Die Richtlinie setzt als Ziel, den Anteil an erneuerbaren Energien am europäischen Strommix bis zum Jahr 2030 auf mindestens 32% zu erhöhen. Sie soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens leisten.
Die Bestimmungen der Richtlinie mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.
Sie ist Teil des Regelungspakets "Saubere Energie für alle Europäer".
Im Mai 2022 erfolgte ein Vorschlag der EU-Kommission, die Richtlinie dahingehend zu ändern, dass der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 45% erhöht werden soll. Der Vorschlag wird zur Zeit diskutiert und soll 2023 angenommen werden. Weitere Informationen können Sie hier einsehen.