Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte im Juni 2024 den Monitoring-Bericht zur Energiewende, der von einer unabhängigen Expertenkommission erstellt wurde. In dem Bericht bewertet die Kommission den Fortschritt der Energiewende anhand einer sogenannten Energiewende-Ampel. Dabei werden sechs zentrale Dimensionen der Energiewende betrachtet, die verschiedene Themenbereiche abdecken – von der Energieversorgung und Wirtschaftlichkeit über die Energie- und Versorgungssicherheit bis hin zu den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 13. Juni 2024 die Richtlinie (EU) 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG erlassen, welche am 15.
Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1789 vom 13.
Am 28. Juni 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 6. Juni 2024 die Festlegung von Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA) erlassen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungskapazitäten schaffen. Ziel ist es, den Markthoch von Wasserstoff bis 2030 erheblich zu beschleunigen. Das Gesetz soll weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff vereinfachen.
Der vorliegende Umweltbericht behandelt die Herausforderungen und Schwerpunkte in der aktuellen Umweltpolitik und gibt einen Überblick über die aktuellen Initiativen und Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von Umwelt, Natur und Mensch.
Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw.
Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen und regulatorischen Rahmens für eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung zur nationalen Wasserstoffinfrastruktur. Um ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen, wird ein Teil der vorhandenen Leitungsinfrastruktur umgestellt. Zudem werden Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher in die Infrastruktur eingebunden.
Beschleunigung für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes notwendig
Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur soll mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes beginnen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, miteinander verbinden.
Das Bundeskabinett hat am 26. Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) beschlossen. Im Mittelpunkt der NWS stehen die Beschleunigung des Markthochlaufs von Wasserstoff und seiner Derivativen sowie Wasserstoffanwendungstechnologien. Die in der NWS verankerten Maßnahmen wurden drei Stufen zugeordnet: kurzfristige Maßnahmen für das Jahr 2023, mittelfristige Maßnahmen für die Jahre 2024/2025 und langfristige Maßnahmen bis 2030.
Die wichtigsten Handlungsfelder/Zielbilder der Nationalen Wasserstoffstrategie sind:
Am 20. Juni 2023 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 vom 10. Februar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung einer Unionsmethode mit detaillierten Vorschriften für die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat in zwei Rechtsakten Kriterien für „grünen“ Wasserstoff festgelegt.
Das Energiefinanzierungsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.
Der Artikel befasst sich mit einer von vier Industriepartnern entwickelten Modularen Hochleistungsbiogasanlage (MHL-BGA), die im Vergleich zu bisherigen BGA eine höhere Gasqualität, eine gesteigerte Gasmenge und eine durchschnittliche Durchlaufzeit von rund 10 Tagen verspreche.
Der Artikel beleuchtet die Ausbauplanung der deutschen Bundesregierung für Erneuerbare Energien. Dabei stellt er die bisherigen Ausbauziele den neuen Ausbauplanungen für erneuerbare Energien und Stromspeichern gegenüber. Zur Umsetzung der Ziele sei ein extremer Umbau des Energieversorgungssystems erforderlich, auch äußert der Autor Zweifel an der technischen sowie wirtschaftlichen Umsetzbarkeit der vorgestellten Zahlen.
Der Autor befasst sich mit dem Ausbau von Windparks inklusive innovativer Projekte, die Windenergie mit Batteriespeicher und Wasserstofferzeugung kombinieren. Windparks sollen besonders durch die Förderung von Stromvermarktungskonzepten sowie der wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgern profitiert haben. Viele Projekte mussten pandemiebedingt verschoben werden, jedoch lösten viele Genehmigungsbehörden Staus bei den Verfahren auf.
Der Autor berichtet über die konjunkturellen Aussichten der Meereswindkraft. Ferner erfordere es einen regulatorischen Rahmen und ein höheres Ausschreibungsvolumen um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen. Zudem zeichne sich eine Tendenz zu wachsenden Anlagendimensionen mit größeren Rotordurchmessern, höheren Türmen und leistungsstärkeren Turbinen ab. Der Aufsatz spricht auch kurz eine Anlagenkombination von Offshore-Windturbine und Elektrolyseur an.
Der Aufsatz befasst sich mit der Regulierung (reiner) Wasserstoffnetze und den vertraglichen Regelungen die im Zusammenhang mit der Energielieferung an den Letztverbraucher bestehen. Hierbei wird auf die Ergänzungen und Neuregelungen eingegangen, die der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben durch ein entsprechendes, umfassendes Gesetzespaket, welches unter dem 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, erlassen hat. Die Autoren erkennen hierbei eine deutliche Erweiterung der Rechte für Letztverbraucher im Energielieferverhältnis.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Wasserstoff durch Offshore-Windenergieanlagen und Elektrolyseure.
In ihrer Studie untersucht die Stiftung Offshore-Windenergie den möglichen Beitrag der Offshore-Windenergie in Deutschland zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Erreichung der Ziele der nationalen Wasserstoffstrategie. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass derzeitig bei optimaler Ausnutzung des maritimen Raumordnungsplans ein Potenzial von über 60 GW Offshore-Windkraft bestehe. Dies könne eine Wasserstoffproduktion von bis zu 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr ermöglichen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2021, speziell für die Regelung nach § 63 Nummer 1a i. V. m. § 64a EEG 2021 für die Herstellung von Wasserstoff, ein Merkblatt erstellt. Mit Einführung des neuen Tatbestandes in der besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 63 Nummer 1a i. V. m.
Die vorliegende Studie der Stiftung Umweltenergierecht untersucht im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) den rechtlichen Rahmen für Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff.
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Energiewirtschaftsänderungsgesetz)
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026), ändert unter anderem:
Die Autoren beschäftigen sich mit der Herstellung von Kraftstoff aus Wasserstoff (dem sog. Power-to-Fuel) und beleuchten relevante Faktoren für die Standortwahl einer Power-to-Fuel-Anlage.