Die Clearingstelle hat am 30. Juli 2019 das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Kosten der Erdschlusskompensation" beschlossen.
Die Kammer hat sich mit der Frage befasst, ob die Kosten für den Anschluss an eine in einem Umspannwerk bereits vorhandene Erdschlusskompensationsspule bzw. die Kosten für die Erweiterung einer solchen Spule zu den notwendigen Netzanschlusskosten i.S.d. § 16 EEG 2017 zu zählen sind (im Ergebnis verneint).
Die Parteien haben jeweils eine Interessengruppe benannt, die eine Stellungnahme zu den Fragen im Verfahren abgeben kann. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht und sind im Anhang zu finden.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.