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Erdschlusskompensation als Maßnahme der Kapazitätserweiterung des Netzes

Sachverhalt: Das Gericht stellte sich der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin den Ersatz der ihr entstandenen Kosten für Erdschluss-Kompensationsmaßnahmen für die Anbindung von zwei Windenergieanlagen an das Netz der Beklagten verlangen könne. Die Beklagte bedingte den Anschluss der Windenergieanlagen an die Durchführung der Maßnahmen, woraufhin die Anlagenbetreiberin ein Angebot zur Bereitstellung einer Erdschluss-Kompensationsanlage annahm.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Netzbetreiber trügen die notwendigen Kosten des erforderlichen Netzausbaus infolge neu anzuschließender, reaktivierter, erweiterter oder in sonstiger Weise erneuerter Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gem. § 4 Abs. 2 EEG 2004. Die Erdschlusskompensation stelle eine Maßnahme der Kapazitätserweiterung des Netzes im Sinne der Vermeidung von zerstörenden kapazitiven Stromkomponenten dar.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

2 O 461/10

Fundstelle