Sachverhalt: Die Antragstellerin sucht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen einer der Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau von vier Windkraftanlagen.
Entscheidung: Bejaht.
Begründung: Das wirtschaftliche Interesse der Beigeladenen an der Errichtung der Anlagen und am Erhalt der Einspeisevergütung nach dem EEG müsse hinter Interessen des Naturschutzes zurücktreten. Denn der Bau der Anlagen ohne ordnungsgemäße Umweltverträglichkeits-Vorprüfung gem. § 3a S. 4 UVPG sei europarechtswidrig. Das Vorkommen gefährdeter Vogelarten wie der Grauammer müsse berücksichtigt werden.