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Zum Umfang der Informations- und Hinweispflichten des Netzbetreibers über technische Vorgaben

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Betreiberin einer Fotovoltaikanlage Schadensersatz vom Netzbetreiber in Höhe der Summe der entgangenen Einspeisevergütung  aufgrund der Zahlungseinstellung wegen fehlendem Tonrundsteuerempfänger durch die sich geänderte Gesetzeslage verlangen kann, weil der Netzbetreiber seine Informations- und Hinweispflichten in diesem Falle verletzt habe. 

Ergebnis: Verneint.

Begründung: Der Netzbetreiber habe sich nicht treuwidrig verhalte und seine Pflichten nicht verletzt. Zwischen Netzbetreiber und der Anlagenbetreiberin bestünde ein gesetzliches Schuldverhältnis gem. § 4 Abs. 1 EEG 2012. Die Informations- und Haftungspflichten durch den Netzbetreiber seien mittels Merkblatt ausreichend erfüllt gewesen, eine erneute Information bei Ablauf der Übergangsfrist zur Installation eines Tonrundsteuerempfängers sei eine zu weitreichende Auslegung der Informations- und Haftungspflichten des Netzbetreibers.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

3 O 560/13