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OLG Naumburg: Zur Auslegung einer inividuell vereinbarten Klausel im Stromlieferungsvertrag

Leitsatz des Gerichts:

Zur Auslegung einer individuell vereinbarten Klausel im Stromlieferungsvertrag eines Arealnetzbetreibers mit einem Unternehmen im Hinblick auf die Umlagefähigkeit von Kosten des EEG-Belastungsausgleichs für die Jahre 2005 bis 2008.
 

Bemerkungen

Vgl. zu dem Thema auch LG Kiel, Urt. v. 05.10.2004 - Az. 16 O 110/03 (Ergänzende Auslegung eines Stromlieferungsvertrages: Überwälzung der auf Grund des EEG und des KWKG entstehenden Mehrkosten auf den Endabnehmer)

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

2 U 53/12 (Hs)

Fundstelle

Urteil im Anhang
 

Vorinstanz(en)

 LG Halle, Urteil v. 06.03.2012 - 8 O 1945/10