Direkt zum Inhalt

Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments im Jahr 2023

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember 2022 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2023 nach § 85a Absatz 1 EEG 2021 beschlossen.

Mit der Entscheidung wird der Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG aufgrund der zuletzt mehrfach unterzeichneten Ausschreibungsrunden für Solaranlagen des zweiten Segments auf 11,25 Cent pro Kilowattstunde festgelegt, um den Wettbewerb aufrecht zu erhalten. Ohne diese Festlegung hätte der Höchstwert gemäß § 38e Abs. 1 EEG 2023 9,00 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#5

Fundstelle