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Kostenfalle bei Kleinanlagen (Zur Ergänzung der TAB 2007)

Der Beitrag untersucht den Rechtscharakter der Ergänzung, die der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. mit Wirkung zum 1. Januar 2009 zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) 2007 herausgegeben hat. Ergänzt wurde u.a. die Vorgabe, dass die Messeinrichtungen für den Strombezug und den erzeugten Strom aus Kleinanlagen am zentralen Zählerplatz und damit z.B. am Hausanschlusskasten anzuordnen sind. Die Ergänzung stützt sich auf die gleichfalls zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Regelungen des § 33 Abs. 2 EEG 2009 und des § 4 Abs. 3a Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2009, die den Betreibern von kleinen PV- und KWK-Anlagen ermöglichen, den produzierten Strom vergütungsfähig selbst oder in unmittelbarer Nähe zu verbrauchen.

Der Autor wirft die Frage auf, inwieweit die Ergänzung des BDEW rechtlich bindende Wirkung beanspruchen kann. Jedenfalls über § 7 Abs. 2 EEG 2009 sind nach § 49 Abs. 1 EnWG neben anderen Rechtsnormen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, deren Einhaltung bei Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 EnWG vermutet wird, wenn die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) eingehalten wurden. Da die Ergänzung des BDEW zur TAB 2007 kein Regelwerk des VDE darstellt, bezweifelt der Autor, dass jene Ergänzung rechtlich zwingend zu beachten sei.

Auch aus praktischer Sicht sei eine Messung am zentralen Zählerplatz nicht erforderlich, da Strombezug und Einspeisung der EEG-Anlage ebenso durch einen Zähler direkt bei der Anlage gemessen werden könnten. Dies zeige sich auch darin, dass die für die Vergütung des Verbrauches nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 notwendige kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung von Strom bereits unter dem EEG 2004 ohne die neuen TAB-Anforderungen an den Ort des Zählers möglich gewesen sei. Anderes könne hingegen gelten, sollte der VDE den Inhalt der Ergänzung zur TAB 2007 in eigenen Anwendungsregelungen übernehmen.

Datum
Autor(en)
Mathias Schäferhoff
Fundstelle
Sonne, Wind& Wärme 14/2009, 154