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Die Registrierung von Genehmigungen zum Anlagenregister gemäß § 4 AnlRegV

Der Autor widmet seinen Beitrag der Registrierung von Genehmigungen nach § 4 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV). Hierbei gibt er zunächst eine thematische Einführung und beschreibt dann, welche Anlagen einer registrierungspflichtigen Genehmigung bedürfen. In diesem Zusammenhang geht er auch auf mögliche Sanktionen nach dem EEG 2014 und EEG 2017 sowie der AnlRegV bei nicht oder nicht rechtzeitig registrierten Genehmigungen ein. Abschließend fasst er die gewonnen Erkenntnisse in einem Ergebnis zusammen.

Bemerkungen

Die AnlRegV wurde durch die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) am 1. September 2017 außer Kraft gesetzt.

Datum
Autor(en)

Helmut Loibl

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 04/2016, 206-209