Der Autor geht auf die Austauschregelung ( § 21 Abs. 3 EEG 2009 bzw. § 3 Nr. 5 EEG 2012) ein und erläutert, wie das Zusammentreffen von Austausch und Versetzen am Beispiel von Biogas-Blockheizkraftwerken (BHKW) rechtlich zu bewerten sei. In diesem Zusammenhang setzt er sich ausführlich mit der Empfehlung der Clearingstelle EEG vom 2. Juli 2014 - 2012/19 auseinander. Dabei nimmt er eine juristische Einstufung des hinzugebauten BHKW und des bereits "gebrauchten" BHKW vor und stellt anschließend dar, weshalb der Austauschregelung aus seiner Sicht keine "Sperrwirkung" hinsichtlich der Mitnahme des Inbetriebnahmedatums entfalten könne. Abschließend grenzt er den Austausch vom Zubau ab.