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Neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung - Auswirkungen des Art. 21 der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf das deutsche Recht

Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlichte im Rahmen des Vorhabens: "Eine neue EU-Architektur für die Energiewende (EU-ArchE)", gefördert durch die Stiftung Mercator, in ihren Würzburger Berichten zum Umweltenergierecht die Studie: "Neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung - Auswirkungen des Art. 21 der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf das deutsche Recht".

Die Studie untersucht den Änderungsbedarf des EEG mit Bezug auf EE-Eigenversorgung. Es sei möglich, die Regelung bzgl. reduzierter EEG-Umlage auf eigenerzeugten und -verbrauchten EE-Strom auch für höchstens 30 kW Anlagen beizubehalten. Jedoch bedürfe es Anpassungsbedarf der EEG-Umlage für nicht (mehr) förderfähige Anlagen von höchstens 30 kW. Auch müsse man die Definition der Eigenversorgung der RL entsprechend anpassen. Weitere Punkte stellen die neu geschaffene Rechtsfigur der gemeinsam handelnden Eigenversorger, die Vermarktung von Überschussstrom, das Doppelbelastungsverbot für zwischengespeicherten Strom und der Ausschluss der Eigenversorgung nach § 27a EEG 2017 dar.

Datum
Autor(en)

Anna Papke und Markus Kahles