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Suche in Eigenversorgung (Begriff)

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Aufsatz

Der Aufsatz beleuchtet per Gegenüberstellung Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Lichte der europarechtskonformen Auslegung. Zentrales Thema bildet die Eigenversorgung als Individuum oder in gesellschaftlicher Form. Das EEG lehne eine gemeinschaftliche Eigenversorgung ab, jedoch ergebe sich Anpassungsbedarf aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), deren Frist am 31.06.2021 abgelaufen sei.

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Rechtsprechung– 5 O 232/19
Aktenzeichen: 5 O 232/19

Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin einer Solaranlage und hat der Streitverkündeten einen Anteil der Solaranlage in einem Scheibenpachtmodell vermietet. Die Beklagte ist der Ansicht, dass die Streitverkündete anteilig selbst Anlagenbetreiberin sei und daher keine Stromlieferung von der Beklagten an die Streitverkündete vorläge. Die Klägerin ist Übertragungsnetzbetreiberin und widerspricht der Ansicht der Beklagten. Sie beantragt die Beklagte zu verurteilen, ihr Auskunft über die gelieferten Strommengen zu erteilen.

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 34. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 18. November 2019 im Tagungszentrum Aquino in Berlin stattgefunden hat.

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Aufsatz

Der Autor behandelt in seinem Aufsatz Aggregatoren und deren Einordnung im Hinblick auf das "Saubere Energie für alle Europäer"-Paket. Im Aufgabenzentrum stehe die Koordination der dezentralen Erzeuger und Eigenversorger und dem Markt. Er definiert die dezentralen Erzeuger und gibt einen Ausblick auf die Rechte und Pflichten für Aggregatoren. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolge derzeit noch, aber das Paket biete Vorteile und Chancen für Aggregatoren.

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Aufsatz

Im Fokus dieses Artikels stehen die Auswirkungen der Modernisierung von Bestandsanlagen, die vor dem EEG 2014 im Betrieb genommen wurden, auf die EEG-Umlage in Eigenversorgungskonstellationen.

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Aufsatz

In ihrem Beitrag untersuchen die Autoren die Auswirkung von den mit dem Energiesammelgesetz im EEG eingeführten § 62a "Geringfügige Stromverbräuche Dritter" und § 62b "Messen und Schätzen" auf den Begriff des Letztverbrauchers.

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Aufsatz

Die Autorin erläutert die Rechtslage hinsichtlich der Verringerung der EEG-Umlage im Falle der Eigenversorgung. Hierbei geht sie insbesondere auf die Voraussetzungen der Eigenversorgung nach dem EEG ein, wie z. B.

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2018/10 vor, in dem die Frage geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen die Stromverbräuche in sog. Allgemeinstromverbrauchseinrichtungen die Anforderungen für eine in Hinblick auf die EEG-Umlage privilegierte Eigenversorgung erfüllen.

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Studie

Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlichte im Rahmen des Vorhabens: "Eine neue EU-Architektur für die Energiewende (EU-ArchE)", gefördert durch die Stiftung Mercator, in ihren Würzburger Berichten zum Umweltenergierecht die Studie: "Neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung - Auswirkungen des

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Aufsatz

Die Autoren widmen sich dem Problem des Umgangs mit Messvorgaben, die sich in der Praxis durch den § 61h EEG 2017 ergeben. Hierbei gehen sie auf die allgemeine Bedeutung der Eigenversorgung und deren Voraussetzungen ein. Zudem werden die beabsichtigten gesetzlichen Neuregelungen analysiert und die Messvorgaben im Zusammenhang mit der Eigenversorgung betrachtet.

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Hinweis 2018/10– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/10

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 13. Dezember 2018 den Hinweis zur Anwendung des § 61 EEG 2017 bei EEG-Anlagen auf sogenannte Allgemeinstromverbräuche, insbesondere solche zur Beheizung bzw.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

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Aufsatz

Die Autorin gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Energierecht im Kontext mit der Realisierung von klimagerechten Stadtquartieren. Dabei geht sie auf klimagerechtes Bauen, klimagerechte Wärme- und Stromversorgung als auch auf die klimagerechte Stadtplanung ein und diskutiert im Besonderen das Mieterstromgesetz.

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Aufsatz

Der Aufsatz setzt sich kritisch mit der Konsultationsfassung des Leitfadens der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Eigenversorgung (Stand vom 16. Oktober 2015) auseinander. Die Autoren gehen zunächst auf die Bedeutung des Eigenversorgungsprivilegs ein bevor sie die Entwicklung der Anforderungen an Eigenversorgungssachverhalte darstellen.

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Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2014. Dabei geht er zunächst auf die EEG-Reform und deren wichtigste Änderungen ein. Anschließend bespricht er das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Ålands Windkraft und dessen Auswirkungen sowie jüngste Entwicklungen mit Bezug zum Redispatch.

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Aufsatz

Die Autoren stellen die Neuregelung des EEG 2014 vor, nach dem Eigenstrommengen nicht mehr EEG-Umlagebefreit sind. Sie gehen dabei sowohl auf den Hintergrund des bisherigen Eigenerzeugungsprivilegs ein und stellen sodann die Neuregelung und ihre Auswirkungen auf Bestands- und Neuanlagen vor.

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren die Eigenversorgungsregeln nach dem EEG 2014. Dabei gehen sie zunächst auf die historische Entwicklung der Eigenversorgung ein, sodann charakterisieren sie die Eigenversorgung anhand zentraler Begriffe.  Sie thematisieren weiterhin die Behandlung des ungeklärten Direktverbrauchs durch Dritte.

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Aufsatz

Der Autor erklärt den Eigenversorgungsbegriff des EEG 2012. Dazu geht er zunächst auf die gesetzliche Neuregelung der EEG-umlagefreien Eigenversorgung ein. Anschließend nimmt er eine rechtskonforme Auslegung des Eigenversorgungsbegriffs vor und betrachtet schließlich die Kriterien der Eigenversorgung.

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Aufsatz

Der Artikel untersucht die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 insbesondere in Hinblick auf die Zielsetzungen, die individuelle und kollektive Eigenversorgung sowie Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften zu fördern. In Bezug auf die Anpassungen der Regelungen im EEG 2021 an die europarechtlichen Vorgaben, ließen sich neben entsprechenden Umsetzungen auch diverse Versäumnisse erkennen.

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