Direkt zum Inhalt

Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie zum Nullstromverbrauch bei einer Fotovoltaikanlage

Sachverhalt: Zum Anspruch auf Zahlung der Grundgebühr aus einem Grundversorgungsverhältnis bei Betrieb eines Zweirichtungszählers für eine Fotovoltaikanlage, für die kein Stromverbrauch gemessen wurde.

Hier: Verneint.

Begründung: Der Grundverorger habe keinen Anspruch gegen den PV-Anlagenbetreiber auf Zahlung der Grundgebühr. Vorliegend sei durch den Einbau eines Zweirichtungszählers ohne Verbrauch oder mit einem in der Messeinrichtung nicht erfassten Verbrauch kein Grundversorgungsvertrag nach § 2 Abs. 1 StromGVV »auf andere Weise« zustande gekommen. Denn es habe keine tatsächliche Entnahme von Elektrizität seitens des Anlagenbetreibers im Sinne der Norm stattgefunden. Die dem PV-Anlagenbetreiber erteilte Rechnung habe dies zuden bestätigt.

erstellt am
Gesetzesbezug