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BGH: Über die nachträgliche Ausrüstung mit Funkrundsteuerempfängern nach § 6 EEG 2012

Leitsatz: Eine technische Einrichtung, die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglicht, genügt nicht der technischen Vorgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012, eine solche Anlage mit einer Einrichtung auszustatten, mit der der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung jederzeit ferngesteuert reduzieren kann.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

XIII ZR 5/19

Vorinstanz(en)

LG Duisburg, Entscheidung vom 02.02.2017 - 4 O 99/16

OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2019 - I-27 U 8/17