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EEG-Umlagebefreiung bei Unternehmensübernahme nach Insolvenz

Leitsatz: Dass ein Unternehmen unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die Daten eines vorangegangenen Unternehmens zurückgreifen kann, um in den Genuss der besonderen Ausgleichregelung zu kommen, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Hess. VGH, Urteil vom 23. März 2017 - 6 A 414/17).

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

6 A 2146/16.Z

Vorinstanz(en)

VG Frankfurt am Main, Urt. v. 12.07.2016 - 5 K 3701/15.F