Zur Frage, wann ein Anspruch eines Einspeisewilligen auf Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG im Hinblick auf eine projektierte Windkraftanlage besteht. Zur Frage, ob beim Bestehen eines solchen Anspruchs eine Verurteilung zum Anschluss zu einer zukünftigen Leistung (§ 259 ZPO) zulässig ist und ob ein Antrag auf Netzausbau mit einem Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht des Energieunternehmens, das einen Netzausbau an dem vom Einspeisewilligen geforderten Netzverknüpfungspunkt verweigert, verbunden werden kann.
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OLG Hamm, Urt. v. 28.11.2005 - 22 U 195/04 | 130 kB |