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Gesetz zur Änderung des EWPBG und des StromPBG sowie weiterer Gesetze - Rechtsetzungsverfahren

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze sieht u. a. Gesetzesanpassungen des im letzten Quartal 2022 in Kraft gesetzten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie des Strompreisbremsegesetzes vor.

Gemäß eines Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP soll im Zuge des Rechtsetzungsverfahren auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Energiefinanzierungsgesetz und das Windenergieflächenbedarfsgesetz geändert werden. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf neben einer weiteren Ausgleichszahlung i. H. v. 2,5 Milliarden EUR an die Krankenhäuser aufgrund von Steigerungen indirekter Energiekosten eine Präzisierung der Regelungen zur verpflichtenden Energieberatung im Elften Buch des Sozialgesetzbuches und im Krankenhausfinanzierungsgesetz vor.

Das Gesetz bzw. der Änderungsantrag beinhalten Änderungen zu folgende Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 20.04.2023 - erster Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 167/23)
  • 28.04.2023 - Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 167/1/23)
  • 17.05.2023 - zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/6873)
  • 01.06.2023 - Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
  • 21.06.2023 - Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/7395)
  • 23.06.2023 - Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 291/23)
  • 07.07.2023 - Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 291/23 (Beschluss))
  • 02.08.2023: Verkündung im Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 202

Hier gelangen Sie zum Gesetz zur Änderung des EWPBG und des StromPBG sowie weiterer Gesetze.

erster Entwurf vom
Initiator
Bundeswirtschaftsministerium
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