Nordrhein-Westfälische Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in beachteiligten Gebieten (Photovoltaik-Freiflächenverordnung - PVFVO)
vom 16. August 2022 (GV. NRW S. 891), aufgrund des § 37c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (EEG 2021), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 16. Juli 2021, von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen verordnet.
Das EEG 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern (sog. Länderöffnungsklausel).
Zu den Verordnungen weiterer Bundesländer, die eine Öffnung von Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten für Solaranlagen verfügt haben, gelangen Sie über die Antwort auf unsere häufige Rechtsfrage "Wann gibt es eine Förderung für PV-Anlagen auf Acker- und Grünflächen in benachteiligten Gebieten?".