Der Beitrag behandelt Problematiken der festinstallierten sowie der schwimmenden Offshore-Windkraft. Mithilfe des deutschen Schiffregisters solle bei Letzterer Rechts- und Investitionssicherheit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) auf hoher See hergestellt werden. Die Errichtung von festinstallierten Offshore-Windparks außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone sei sachenrechtlich kritisch, aber auch schwimmende Windkraft bringe reihenweise ungeklärte Rechtsfragen.
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung, Referentenentwurf vom 14. Dezember 2018 (s. Anhang).
Änderungen:
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung vom 24. Juni 2017 (Regierungsentwurf, siehe Anhang).
Die Verordnung stützt sich auf die Ermächtigungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) in den §§ 4, 30 und 41.