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Häufige Rechtsfrage Nr.
Nein.
Denn gemäß § 44b Abs. 4 Nr. 1 EEG 2023 kann aus dem Erdgasnetz entnommenes Gas nur dann in einer Anlage verstromt und nach dem EEG vergütet werden, wenn (bilanziell) die entsprechende Menge Biogas, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas
„an anderer Stelle im Bundesgebiet“
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