Besteht ein Anspruch auf Vergütung für Biomethan, das im Ausland ins Erdgasnetz eingespeist wurde?

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Nein.

Denn gemäß § 44b Abs. 4 Nr. 1 EEG 2023 kann aus dem Erdgasnetz entnommenes Gas nur dann in einer Anlage verstromt und nach dem EEG vergütet werden, wenn (bilanziell) die entsprechende Menge Biogas, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas

„an anderer Stelle im Bundesgebiet

in das Erdgasnetz eingespeist worden ist.

Dies umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (siehe Legaldefinition in § 1 Abs. 2 EEG 2023)