Direkt zum Inhalt

EEG 2023 - Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z. B. unter EEG 2023 - Übersicht herunterladen können:

  • Aktualität – Nach Änderungen des EEG werden diese so schnell wie möglich eingepflegt.
  • Interne Verlinkung – Wird innerhalb eines Paragraphen auf einen anderen verwiesen, ist der Verweis anklickbar und führt direkt zu dem Paragraphen, dem Absatz, der Nummer oder dem Buchstaben, auf den verwiesen wird.
  • Externe Verlinkung – Wird auf ein anderes Gesetz verwiesen, führt – so irgend möglich – ein Link von der Verweisstelle zu einem Dokument im Internet, das entweder den Paragraphen wiedergibt, auf den verwiesen wird, oder das Gesetz, auf welches verwiesen wird.
  • Satznummerierung – Enthält ein Absatz mehrere Sätze, sind diese jeweils mit einer Satznummer versehen.
  • Lesbarkeit – das Dokument wird – wie alle Dokumente der Clearingstelle EEG|KWKG – in lesefreundlicher 12-Punkt-Serifenschrift mit dem Textsatzsystem LaTeX im Format DIN A4 gesetzt.
  • Verfügbarkeit – Das Dokument ist durchsuchbar und Passagen lassen sich herauskopieren.
  • Verlinktes Inhaltsverzeichnis – Sie können per Mausklick direkt vom Inhaltsverzeichnis zum gesuchten Paragraphen springen.
  • PDF-Lesezeichen – Kann Ihr PDF-Betrachter die in Dokumenten eingebetteten PDF-Lesezeichen darstellen, können Sie diese anklicken, um direkt zum gewünschten Paragraphen zu gelangen.
Bemerkungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG um kein amtliches Dokument handelt. Zwar wurde bei der Erstellung höchste Sorgfalt aufgewendet, doch kann für die Richtigkeit keinerlei Haftung übernommen werden.

Erläuterungen zur Bezeichnung der Arbeitsausgaben: Die Revision (beispielsweise Rev. 12) gibt an, dass in die Arbeitsausgabe die Novellierungen bis zur 12. Änderung des EEG 2023 eingearbeitet wurden. Der Stand (beispielsweise 23.10.2024) bezieht sich auf das Datum des letzten Änderungsgesetzes. Der Geltungszeitraum einer Arbeitsausgabe (beispielsweise 16.05.2024 bis 30.10.2024) wird abgelöst mit Inkrafttreten des folgenden Änderungsgesetzes (in diesem Beispiel der 31.10.2024). Prinzipiell bestimmt das Datum der Inbetriebnahme einer Anlage die für diese Anlage anzuwendende Fassung des EEG. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn in den Übergangsvorschriften einer neueren EEG Fassung etwas anderes bestimmt wird.

Gerne können Sie auf Ihrer eigenen Internetpräsenz auf dieses Dokument hinweisen. Bitte verlinken Sie nur diese Seite und nicht das Dokument selbst; bitte stellen Sie auch das pdf-Dokument nicht zum Herunterladen auf Ihrer Seite bereit. Somit garantieren Sie größtmögliche Aktualität des Dokuments zu Gunsten aller Interessierten.

erstellt am
zuletzt aktualisiert am