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Wachstumsbeschleunigungsgesetz (Änderung EEG 2009) - Rechtsetzungsverfahren

Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen. In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:

In § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 im Rahmen einer modularen Anlage betrieben wurden, gelten abweichend von § 19 Absatz 1 als einzelne Anlagen. Als modu­lare Anlage gelten mehrere Anlagen, die
  1. aus mehreren Generatoren und
  2. jeweils einer diesen Generatoren zugeordneten Energieträgereinrichtung, insbesondere einer Einrichtung zur Erzeugung gasförmiger Biomasse oder zur Lagerung flüs­siger Biomasse, bestehen, und
  3. nicht mit baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind.“

Federführend zuständig war der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, der am 2. Dezember 2009 über den Gesetzentwurf beraten und hinsichtlich dessen Art. 12 keine Änderungsvorschläge unterbreitet hat, siehe Bundestags-Drucksache 17/138. In der zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfes am 4. Dezember 2009 wurde der Gesetzentwurf angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 18. Dezember 2009 zugestimmt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 30. Dezember 2009. Art. 12 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes trat mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Der Art. 12 des Entwurfes für ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz blieb damit im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens unverändert. Nachfolgend finden Sie

  • den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 9. November 2009,
  • den gleichlautenden Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom selben Tage auf Bundestags-Drucksache 17/15,
  • die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 2009 auf Bundestags-Drucksache 17/138,
  • den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages auf Bundesrats-Drucksache 865/09,
  • die Empfehlungen der Ausschüsse des Deutschen Bundesrates auf Bundesrats-Drucksache 865/1/09 und
  • den vom Bundesrat ebenfalls in der Sitzung vom 18. Dezember 2009 mehrheitlich abgelehnten Antrag des Landes Rheinland-Pfalz auf Einberufung des Vermittlungsausschusses und Änderung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auf Bundesrats-Drucksache 865/2/09.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesfinanzminsteriums.

 

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