Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 5. Juni 2019 die Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU erlassen, welche am 14. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist überwiegend am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten und wurde zuletzt durch Art. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1711 vom 13. Juni 2024 geändert.
Die Bestimmungen der Richtlinie mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2020 ins nationale Recht umgesetzt werden.
Sie ist Teil des Regelungspakets "Saubere Energie für alle Europäer".