Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger und eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz - HkNRG) vom 4. Januar 2023 ist am 14.
Das Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer energierechtlicher Vorschriften vom 4. Januar 2022 (BGBl. 2023 I Nr. 9) trat am 14. Januar 2023 in Kraft.
Der Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung dient dem Zweck, die unionsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte umzusetzen.
Der Autor untersucht in diesem zweiten Teil Grünstrom und digitale Echtzeitnachweise unter dem Gesichtspunkt des Lauterkeitsrecht. Strommengen vermengen sich im Netz aus fossilen und erneuerbaren Energien und werden über sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) unterscheidbar.
Die Autorin untersucht die Umsetzung von Herkunftsnachweisen als Nachweis der grünen Herstellung von Strom im Energierecht. Besonders problematisch stelle sich das Doppelvermarktungsverbot dar, da sich der deutsche Gesetzgeber mit § 80 Absatz 1 Satz 1 EEG 2021 entschieden habe, einen mehrfachen Verkauf von EEG-geförderten Strom zu verbieten.
Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit der Frage, ob die Handlungen der Beklagten unlautere Werbeaussagen darstellen und die Beklagte diese zu unterlassen habe. Die Beklagte vermittelt Energielieferverträge mit Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Sie wirbt dabei auf ihrer Internetseite mit Werbeaussagen: „Sauberer Strom aus der Nachbarschaft: Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse - wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird.
Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, welchen regulierungs- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen und weiteren Vorschriften grüner Wasserstoff unterliegt.
Referentenentwurf (RefE) des Umweltbundesamtes (UBA) einer Verordnung zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters und zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters vom 17. Juli 2017 (s. Anhang).
Durch den Verordungsentwurf
Durch Artikel 24 Absatz 29 des
Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG)
Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit der möglichen (Weiter-)Entwicklung einer Grünstromkennzeichnung (§ 95 Nr. 6 EEG 2014). Eine differenzierte Kennzeichnung von Grünstrom mit Herkunftsnachweisen vorzunehmen, sei mit zunehmender Marktorientierung des Fördersystems immer erforderlicher.
Der Autor geht in seinem Artikel auf die Verordnungsermächtigung zur Vermarktung von Grünstrom aus Direktvermarktung (§ 95 Nr. 6 EEG 2014) ein und legt deren Relevanz in Bezug zur Akzeptanz der Energiewende dar. Die für die Verordnungsermächtigung bedeutenden Theorien des Ökostrom-Markt-Modells und des Kundenmarktmodells werden vorgestellt und vor dem rechtlichen Hintergrund beleuchtet und eingeordnet.
Die Autoren stellen den Rechtsrahmen des Herkunftsnachweisregisters, seine Beziehung zum EEG und zum EnWG sowie praxisrelevante Abläufe im Register vor.
In diesem Beitrag werden die Bedeutung von Vertriebsgesellschaften innerhalb eines Konzerns (keine missbräuchliche Umgehung) und die Herkunftsnachweise nach § 55 EEG 2012 untersucht. Die Autoren analysieren, unter welchen Bedingungen die Kostenvorteile des Grünstromprivilegs aus § 39 Abs. 1 EEG 2012 in Anspruch genommen werden können.
Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisverordnung – HkNV) vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2447 vom 8.
Die vom Umweltbundesamt beauftragte Studie beschäftigt sich mit den Potenzialen und Erfordernissen der Stromkennzeichnung.