Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger und eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz - HkNRG) vom 4. Januar 2023 ist am 14. Januar 2023 gemäß Artikel 1 des des Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer energierechtlicher Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 9) in Kraft getreten. Zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 32).
Bemerkungen
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