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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger und eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz - HkNRG) vom 4. Januar 2023 ist am 14.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer energierechtlicher Vorschriften vom 4. Januar 2022 (BGBl. 2023 I Nr. 9) trat am 14. Januar 2023 in Kraft.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung dient dem Zweck, die unionsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte umzusetzen.

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Aufsatz

Der Autor untersucht in diesem zweiten Teil Grünstrom und digitale Echtzeitnachweise unter dem Gesichtspunkt des Lauterkeitsrecht. Strommengen vermengen sich im Netz aus fossilen und erneuerbaren Energien und werden über sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) unterscheidbar.

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Aufsatz

Die Autorin untersucht die Umsetzung von Herkunftsnachweisen als Nachweis der grünen Herstellung von Strom im Energierecht. Besonders problematisch stelle sich das Doppelvermarktungsverbot dar, da sich der deutsche Gesetzgeber mit § 80 Absatz 1 Satz 1 EEG 2021 entschieden habe, einen mehrfachen Verkauf von EEG-geförderten Strom zu verbieten.

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Studie

In der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Studie werden die Ergebnisse einer repräsentativen Verbraucherbefragung vorgestellt. Vor dem Hintergrund der 2019 eingeführten Möglichkeit, regionalen Strom aus EEG-geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beziehen und so informierte Kaufentscheidungen zu treffen, untersucht die Studie, wie groß das Interesse an regionalem Grünstrom zur Zeit ist und welche Ansprüche hinsichtlich der Stromkennzeichnung noch bestehen.

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Rechtsprechung– 6 U 16/19

Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit der Frage, ob die Handlungen der Beklagten unlautere Werbeaussagen darstellen und die Beklagte diese zu unterlassen habe. Die Beklagte vermittelt Energielieferverträge mit Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Sie wirbt dabei auf ihrer Internetseite mit Werbeaussagen: „Sauberer Strom aus der Nachbarschaft: Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse - wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird.

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Aufsatz

Die Autoren stellen die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung in Deutschlang vor, gehen darauf ein, wie sie erfolgt und welche Voraussetzungen gelten. Insbesondere wird die Einführung von Regionalnachweisen diskutiert, die eine höhere Akzeptanz der Energiewende vor Ort schaffen sollen. Die Autoren stellen die Behauptung auf, dass das heutige Stromkennzeichnungssystem intransparent und kompliziert sei und verändert werden müsse, um eine bessere Verbraucherverständnis zu erreichen.

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung von regionalem und Grünstrom ein. Dabei untersuchen sie insbesondere, inwieweit das Angebot derartiger Stromprodukte durch die Einführung des Regionalnachweisregisters oder hinsichtlich des Wettbewerbsrechts rechtlich möglich sind.

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Aufsatz

Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, welchen regulierungs- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen und weiteren Vorschriften grüner Wasserstoff unterliegt.

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Rechtsprechung– 8 B 38/17
Aktenzeichen: 8 B 38/17

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Übergangsvorschrift im Sinne des § 66 Abs. 13 Nr. 1 EEG 2012 analog auf Unternehmen anwendbar ist, die für bestimmte Abnahmestellen im Jahr 2012 erstmals Anträge stellten, weil sie aufgrund der modifizierten Regelung in § 39 Abs. 1

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Gesetzentwurf

Referentenentwurf (RefE) des Umweltbundesamtes (UBA) einer Verordnung zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters und zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters vom 17. Juli 2017 (s. Anhang).

Durch den Verordungsentwurf

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch Artikel 24 Absatz 29 des

Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG)

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Rechtsprechung– 6 A 1706/15
Aktenzeichen: 6 A 1706/15
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 66

Leitsatz des Gerichts: 
Eine analoge Anwendung des § 66 Abs. 13 Nr. 1 EEG 2012 auf Fälle des Grünstromprivilegs kommt nicht in Betracht.

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Aufsatz

Der Beitrag gibt einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Entwicklungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2016. Die Autoren gehen dabei insbesonders auf die novellierten Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017, im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 und im Strommarktgesetz ein.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Autoren analysieren Vor- und Nachteile der Abschaffung des Grünstromprivilegs mit der EEG-Novelle 2014 und Ersetzung durch eine regionale Grünstromkennzeichnung. Hierbei gehen sie auf das Ziel der Akzeptanzschaffung für die Energiewende, die Kosten für Verbraucher sowie einen etwaigen energiewirtschaftlichen Mehrwert ein.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit der möglichen (Weiter-)Entwicklung einer Grünstromkennzeichnung (§ 95 Nr. 6 EEG 2014). Eine differenzierte Kennzeichnung von Grünstrom mit Herkunftsnachweisen vorzunehmen, sei mit zunehmender Marktorientierung des Fördersystems immer erforderlicher.

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Aufsatz

Der Autor geht auf die durch die veränderten Regelungen zur Direktvermarktung entstandenen Herausforderungen wie Umrüstkosten für die Fernsteuerbarkeit
oder geringe Margen ein und stellt  Vermarktungswege für Regenerativstrom vor, die als Reaktion darauf entworfen und umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. die regionale Stromvermarktung mit eigenem Bilanzkreislauf, getrennter Zertifikatehandel, Grünstrom-Markt-Modelle und die verstärkte Einbindung von regionalen Genossenschaften.

 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Die Autorin stellt das sogenannte Grünstrom-Markt-Modell (GMM) vor. Das GMM wurde von vier Ökostrom-Anbietern gemeinsam entwickelt und sieht die Direktvermarktung von Regenerativstrom mit Herkunftszertifikat ohne den Umweg über die Strombörse und ohne das EEG-Umlagesystem vor.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Artikel auf die Verordnungsermächtigung zur Vermarktung von Grünstrom aus Direktvermarktung (§ 95 Nr. 6 EEG 2014) ein und legt deren Relevanz in Bezug zur Akzeptanz der Energiewende dar. Die für die Verordnungsermächtigung bedeutenden Theorien des Ökostrom-Markt-Modells und des Kundenmarktmodells werden vorgestellt und vor dem rechtlichen Hintergrund beleuchtet und eingeordnet.

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Aufsatz

Die Autorin erläutert den rechtlichen Hintergrund des elektronischen Herkunftsnachweisregisters sowie dessen Funktionsweise. Dabei geht sie darauf ein, was ein Herkunftsnachweis ist, woher Energieerzeuger oder Elektrizitätsversorger diese Herkunftsnachweise bekommen und welche Angaben der Herkunftsnachweis enthält. Zudem stellt sie die Systematik des Herkunftsnachweisregisters dar und zeigt, welche Praxisprobleme sich bei der Umsetzung bereits abzeichnen.

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Aufsatz

Die Autoren stellen den Rechtsrahmen des Herkunftsnachweisregisters, seine Beziehung zum EEG und zum EnWG sowie praxisrelevante Abläufe im Register vor.

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Aufsatz

In diesem Beitrag werden die Bedeutung von Vertriebsgesellschaften innerhalb eines Konzerns (keine missbräuchliche Umgehung) und die Herkunftsnachweise nach § 55 EEG 2012 untersucht. Die Autoren analysieren, unter welchen Bedingungen die Kostenvorteile des Grünstromprivilegs aus § 39 Abs. 1 EEG 2012 in Anspruch genommen werden können.

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Aufsatz

Der Autor erläutert die Änderung des Grünstromprivilegs im EEG 2012.

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Aufsatz

Die Autorinnen beschreiben den europarechtlichen Rahmen der Stromkennzeichnung und stellen vergleichend die Stromkennzeichnung in Österreich und Deutschland gegenüber.

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