Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Grenzüberschreitenden-Erneuerbare-Energien-Verordnung und zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien (Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung - GEEV).
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Rechtsetzungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
- 9. Mai 2017: Referentenentwurf (RefE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Änderung der GEEV und Einleitung des Kosultationsprozesses (Begleitschreiben, s. Anhang),
- 22. Mai 2017: Ende der Stellungnahmefrist im Konsultationsprozess (die Stellungnahmen sind auf den Seiten des BMWi abrufbar),
- 30. Mai 2017: Verordnungsentwurf der Bundesregierung (BReg) zur Änderung der GEEV,
- 14. Juni 2017: Bundeskabinett beschließt GEEV-Novelle,
- 10. August 2017: Beschluss der Verordnung durch die Bundesregierung und das BMWi,
- 15. August 2017: Verkündung der neuen GEEV im Bundesgesetzblatt und Ablösung der bisherigen GEEV.
Mit der ersten Änderung der GEEV werden nunmehr grenzüberschreitende Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ermöglicht (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GEEV).
Nachfolgend gelangen Sie
- zur GEEV,
- zu den Rechtsetzungsmaterialien der Urfassung der GEEV.