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Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) - Rechtsetzungsverfahren

Verordnung der Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien (Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung - GEEV).

Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Rechtsetzungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

  • 27. April 2016: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legt Referentenentwurf (RefE) zur GEEV vor und leitet Länder- und Verbändeanhörung ein,
  • 13. Mai 2016 (12:00): Ende der Stellungnahmefrist im Konsultationsprozess,
  • 1. Juni 2016: Bundeskabinett beschließt die GEEV,
  • 14. Juli 2016: Verkündung der GEEV vom 11. Juli 2016 (BGBl. I 2016 S. 1629).

Die veröffentlichten Stellungnahmen zum RefE der GEEV können Sie auf den Internetseiten des BMWi abrufen. Die Clearingstelle EEG hat am 12. Mai 2016 ihre Stellungnahme eingereicht (s. Anhang).

§ 2 Abs. 6 EEG 2014 sieht vor, ab 2017 fünf Prozent der jährlich neu zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen. Die GEEV sieht hierfür zunächst Pilotausschreibungen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) vor.

Voraussetzungen für eine Förderung von ausländischen Anlagen über das EEG sind:

  • die Einhaltung des sog. Gegenseitigkeitsprinzips; danach können Anlagen in einem anderen Mitgliedstaat nur dann nach dem deutschen EEG gefördert werden, wenn der andere Mitgliedstaat ebenfalls seine nationalen Ausschreibungen für Anlagen in Deutschland öffnet,
  • der sog. physikalische Import des Stroms und
  • eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und dem betreffenden Mitgliedstaat, die die Details der Zusammenarbeit umsetzt.

Basierend auf den Erfahrungen bei der Umsetzung des grenzüberschreitenden Pilotkonzepts für FFA soll ab 2017 die anteilige Öffnung auch für andere Technologien umgesetzt werden.

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erster Entwurf vom
Initiator
Bundeswirtschaftsministerium