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Planungsbeschleunigung und Erdkabelkompromiss

Das in den §§ 43 ff. EnWG a.F. bisher nur rudimentär geregelte Zulassungsrecht für bestimmte Hochspannungsfreileitungen und Erdgashochdruckleitungen wurde durch das im Dezember 2006 in Kraft getretene Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz neu gefasst. Neu aufgenommen wurden zudem sachlich und räumlich beschränkt geltende Regelungen für die Zulassung von Erdkabeln. Während die verfahrensvereinfachenden und -beschleunigenden Neuregelungen des EnWG ganz überwiegend ausgewogen erscheinen, hat die mit Vehemenz geführte Erdkabeldiskusssion zu einer zumindest systematisch unbefriedigenden Kompromisslösung geführt.
Datum
Autor(en)
Peter Schütte
Fundstelle
RdE (Recht der Energiewirtschaft), 2007, 300-305