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Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 1. März 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 1. März 2023, so dass die Bekanntgabe am 8. März 2023 als erfolgt gilt.

In der Solarausschreibung wurden insgesamt 94 Gebote mit einer Gebotsmenge von 213 Megawatt abgegeben. Davon wurden 87 Gebote mit einem Gebotsumfang von 195 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 217 Megawatt und war damit ganz leicht unterzeichnet.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 10,87 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 11,25 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 9,00 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen im Jahr 2023 für Solaranlagen des zweiten Segments auf 11,25 ct/kWh erhöht.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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