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BMWi bringt Verbesserung für Mieterstrom auf den Weg

Die Autorin diskutiert die Verbesserungen, die mit der EEG-Novelle („EEG 2021“) für Photovoltaik-Mieterstrommodelle erreicht werden sollen. Bisher sei - anders als bei einer Eigenversorgung mit selbst erzeugtem Strom - die Belieferung von Mietern in vollem Umfang EEG-umlagepflichtig gewesen, weil zwischen den Anlagenbetreiber (i.d.R. Hauseigentümer) und den Stromverbrauchern (Mietern) keine Personenidentität bestehe. Mit dem Mieterstromgesetz 2017 sei ein sog. Mieterstromzuschlag eingeführt wurden, um dieser Situation abzuhelfen. Weil das Mieterstromgesetz die Erwartungen jedoch enttäuscht habe, wolle das BMWi mit der EEG-Novelle das Mieterstrommodell attraktiv machen, jedoch nutze man den ganzen durch die EU eingeräumten Handlungsspielraum nicht.

Datum
Autor(en)

Sarah Schweizer

Fundstelle

et (Energiewirtschaftliche Tagesfragen) 10/2020, 80 - 81