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"Winterpaket" der EU-Kommission - Saubere Energie für alle Europäer

Am 30. November 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr umfangreiches EU-Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ - auch Winterpaket genannt - mit neuen klima- und energiepolitischen Zielen bis 2030. Die Kommission will dadurch erreichen, dass einerseits europaweite rechtliche Rahmenbedingungen für die Einhaltung der Klimaziele 2030 bestehen und andererseits die EU eine zentrale Rolle bei der Energiewende annimmt. Darüber hinaus sollen neue Rahmenbedingungen für den europäischen Strommarkt unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen geschaffen werden.

Die Mitgliedstaaten werden ferner verpflichtet, individuelle Energie- und Klimapläne aufzustellen, welche auch die Darstellung der jeweiligen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele beinhalten sollen. Auch der größte Energiekonsument der EU - der Bausektor - wird in den Regelungsbereich des Winterpakets einbezogen. Ein weiterer Teil des Regelungspakets widmet sich subjektiven Rechten der Strommarktteilnehmer. 

In diesem Zusammenhang sind acht Rechtsakte geplant, wovon bereits vier vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. 

Am 19. Juni 2018 wurde die Richtlinie (EU) zur Gebäudeeffizienz (2018/844) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 

Am 21. Dezember 2018 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union folgende Rechtsakte veröffentlicht:

Am 14. Juni 2019 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union folgende Rechtsakte veröffentlicht:

Hier gelangen Sie zu den Materialien der EU-Rechtsakte des Winterpakets.

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2018, Nr. L 156; ABl. EU 2018, Nr. L 328