Am 21. Dezember 2018 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz verkündet worden. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten unter anderem geeignete Maßnahmen ergreifen, um bis zum Jahr 2030 4,4% des jährlichen Energieverbrauchs einzusparen.
Die Regelungen der Richtlinie müssen - mit Ausnahme einiger Vorschriften - bis zum 25. Juni 2020 von den Mitgliedstaaten ins nationale Recht umgesetzt werden. Sie ist Teil des Regelungspakets "Saubere Energie für alle Europäer".