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Richtlinie (EU) 2018/2002 - EU-Energieeffizienzrichtlinie

Am 21. Dezember 2018 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz verkündet worden. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten unter anderem geeignete Maßnahmen ergreifen, um bis zum Jahr 2030 4,4% des jährlichen Energieverbrauchs einzusparen.   

Die Regelungen der Richtlinie müssen - mit Ausnahme einiger Vorschriften - bis zum 25. Juni 2020 von den Mitgliedstaaten ins nationale Recht umgesetzt werden. Sie ist Teil des Regelungspakets "Saubere Energie für alle Europäer".

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2018, Nr. L 328, S. 210