Direkt zum Inhalt

Richtlinie (EU) 2018/844 - Gebäudeeffizienzrichtlinie

Am 30. Mai 2018 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2018/844 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizient von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU erlassen, welche am 19. Juni 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am 9. Juli 2018 in Kraft getreten.

Die Richtlinie löst bereits bestehende Regelungen zu Gebäudeenergieeffizienz ab und setzt neue Vorgaben für die energetische Sanierung von Gebäuden und die Energieeffizienz von Neubauten.

Die Bestimmungen der Richtlinie müssen innerhalb von 20 Monaten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. 

Sie ist Teil des Regelungspakets "Saubere Energie für alle Europäer".

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2018, Nr. L 156, S. 75